Infos zum Funkmast
Am 7./8. März 2024 wurde im Wohngebiet des Buntentorsteinwegs, angrenzend an das Naherholungsgebiet Kleine Weser, ein 30 Meter hoher Mobilfunkmast aufgestellt, der Sendemodule von 4G und 5G trägt. Schon eine Wocher später (am 15. März) ging der Funkmast in Betrieb - ohne Vorwarnung durch den Betreiber oder den Verpächter des gewerblichen Grundstücks, auf dem der Mast steht. Der Funkmast ist eine mobile Anlage, besteht aus einem hohen Mast, der mittels einer Seilkonstruktion befestigt wurde. Er wurde als Testanlage errichtet, weil die bisherigen Funkmasten auf dem Hardenberg-Bunker bald abgestellt werden sollten (was inzwischen passiert ist). Vodafone suchte also einen neuen Platz für seine Sendeanlage. Der Mast wurde zunächst für zwei Jahre als Testanlage aufgestellt, wir glauben aber, dass Vodafone erwartet, daraus einen Dauerbetrieb zu machen.
1. Keine Baugenehmigung
Üblicherweise muss der Mobilfunkanbieter (hier: Vodafone) eine Baugenehmigung beantragen. Doch da die jeweiligen Landesverordnungen gelten und Bremens Landesbauordnung hier Anwendung findet, bedarf es laut Bauamt keiner Genehmigung. Grund: Masten für Fernsprechleitungen gelten laut § 61 (1) Punkt b, auf das sich das Bauamt bezieht, als verfahrensfrei. Unter 5 a steht aber auch, dass Funkantennen nur genehmigungsfrei sind, wenn sie unter 15 Meter hoch sind (auf Dächern 10 Meter). Der Mast hier im Buntentorsteinweg ist aber 30 Meter hoch. Trotzdem gilt Punkt 5 a nicht, weil Mobilfunkmasten als Fernsprechleitungen definiert werden, und diese sind generell genehmigungsfrei. Obwohl Mobilfunkmasten mit Funkfrequenzen arbeiten und mit den früheren kabelgebundenen Fernsprechleitungen nichts mehr zu tun haben, gilt ein Mobilfunkmast als fernmeldetechnische Anlage (BauNVO § 14, Abs. 1). Daher ist es völlig legitim, dass ein 30 Meter hoher Mast, der harte Funkfrequenzen ausstrahlt, nicht genehmigungspfllichtig ist. Hier ist schon das Gesetz und dessen Auslegung falsch!
2. Mast wirkt deplatziert
Wer den Funkmast hier bei uns sieht, erkennt, dass er völlig deplatziert ist, weil er zu hoch ist und wie ein ortsfremdes Objekt aussieht. Er steht direkt an der Kleinen Weser und überragt alle Wohnhäuser und sogar den höchsten Baum. In keinster Weise fügt er sich in die harmonische Flusslandschaft ein. Tatsächlich darf ein Funkmast keine optische Dominanz gegenüber Nachbargrundstücken haben, so ein Urteil vom 11.9. 2019 am Thüringer Oberverwwaltungsgericht. Denn Optische Dominanz kann den sozialen Frieden zwischen den Nachbarn stören.
3. Der Funkmast steht mitten im Naherholungsgebiet
Da der Funkmast im Naherholungsgebiet der Kleinen Weser (Werdersee) errichtet wurde, muss eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde vorliegen. Dabei geht es um Arten- und Naturschutz (Brutstätten, geschützte Arten und deren Lebensraum) sowie den Schutz der Gewässer (Kleine Weser). Im Baurecht für Mobilfunkmasten ist festgelegt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Auch der Landschaftsschutz muss eingehalten werden. Hier gibt es Vorschriften, wie ein Mobilfunkmast in die Landschaft eingebunden werden muss. Unseres Wissens ist all das nicht passiert; wir prüfen es aber noch. Nachtrag: Vodafone hat zumindest eine wasserrechtliche Befreiung bei der Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft beantragt.
4. Wertminderung der Wohnhäuser
Durch das Aufstellen eines Mobilfunkmastes kann eine Wertminderung der umliegenden Grundstücke und Häuser entstehen, wodurch Grundstücks-, Haus- oder Wohnungsbesitzer beeinträchtigt werden, da ihr Objekt an Wert verliert. Das kann bis zur Unvermietbarkeit und Unverkäuflichkeit eines Wohnobjekts gehen. Denn wer will schon neben einem Funkmast wohnen!
5. Strahlung durch 4G und 5G
Auch wenn der Öffentlichkeit Grenzwerte präsentiert werden, die solche Mobilfunkmasten nicht erreichen und die Strahlung damit verharmlost wird, ist die Strahlung zu hoch und hat gesundheitliche Auswirkungen. Denn die Grenzwerte sind extrem hoch angesetzt. Kein Mobilfunkmast erreicht den festgelegten Wert von 10 Millionen Mikrowatt/m². Tatsächlich zeigt bereits ein Wert von bis 1000 Mikrowatt/m² biologische Effekte und gesundheitliche Risiken. Alles über 1000 MW/m² gilt als extremes Risiko. Wir messen hier Werte von bis zu 1 Million MW/m² und das Meßgerät ist am Anschlag. Die Schweiz und das EU-Parlament STOA sprechen von 100 MW als Höchstgrenze, doch die deutsche Bundesregierung lässt 10 Millionen MW als Höchstwert zu. Damit werden die Werte praktisch immer unterschritten und gelten als legal. Der Mast im Buntentorsteinweg ist gesetzlich also erlaubt, obwohl er gesundheitsschädliche Auswirkungen hat!
6. Risiko von Eisschlag im Winter
Bei so hohen Masten besteht im Winter die Gefahr von Eisschlag. Das heißt, es können sich Eiszapfen und Eisbrocken oben am Mast bilden, die abbrechen und herunterfallen können. Aus 30 Metern Höhe kann ein solcher Eiszapfen tödlich sein, wenn er einen Menschen trifft. Dies bezieht sich auf Menschen, die sich im engeren Umfeld um den Mast bewegen: Mitarbeiter des Zeltbetriebes, auf dessen Grundstück der Mast steht, oder Passanten auf dem angrenzenden Fuß- und Radweg. Dieser ist zwar ein paar Meter entfernt, doch durch Wind/Sturm kann ein Eisklumpen auch weiter entfernt aufschlagen. Wegen der Gefahr des Eisschlages muss die Fläche rund um das Gefahrengebiet frei sein und ein Warnschild („Vorsicht Eisschlag) angebracht sein. Dies ist bisher nicht passiert.
7. Mast steht zu nah am angrenzenden Wohnhaus
Der von Vodafone aufgestellte Funkmast hält durch die Seilkonstruktion, mit der er aufgestellt wurde, viel zu wenig Abstand zum nebenstehenden Wohnhaus ein. Denn die Seilkonstruktion vergrößert die Fläche des Mastes. Er steht direkt neben dem Haus Nr. 154. Desweiteren steht der Mast grundsätzlich in einem Stadtteil, der dicht besiedelt ist. Ein Funkmast gilt als eigenes Bauwerk, und ein Bauwerk braucht Abstandsflächen. Diese liegen zwischen 3 und 10 Meter. Unseren Messungen zufolge beträgt der Abstand zum Nachbarhaus etwas weniger als 10 Meter.
8. Zu nah an Kindergärten
Es gibt zwei Kindergärten in der nahen Umgebung. Der eine ist 150 Meter vom Mast entfernt, der andere nur 110 Meter. Beide befinden sich also noch in der gefährlichen Zone von 300 bis 350 Metern rund um einen Mast. Kinder werden dabei der gefährlichen Strahlung ausgesetzt. Doch auch hier hat sich der Gesetzgeber wieder herausgewunden. Offiziell muss ein Mobilfunkanbieter keine Rücksicht auf sensible Bereiche wie Kindergärten und andere soziale Einrichtungen nehmen. Er kann aber in Selbstverpflichtung agieren und von sich aus Alternativorte wählen. Das ist hier nicht passiert.
9. Keine Rücksicht auf Nachbarn
Der Funkmast wurde von Vodafone auf einem gewerblichen Grundstück des Zeltbetriebes Dietrichs aufgestellt. Letzterer verpachtete einen Teil seines Grundstücks an Vodafone und kassiert dafür Geld. Dabei haben sich Herr Dietrichs und seine Söhne keinerlei Gedanken darum gemacht, dass sie ihren Nachbarn, mit denen sie teilweise schon sehr lange zusammenleben, sowie den umliegenden Bewohnern gesundheitlichen Schaden zufügen und deren Grundstücke und Häuser im Wert vermindern. Hier scheint keinerlei Mitgefühl da zu sein!
10. Keine Nutzungsänderung im Bebauungsplan
Es muss eine Nutzungsänderung im Bebauungsplan vorliegen, wenn Dietrichs einen Teil seines Grundstücks anders als bisher nutzt und an jemanden verpachtet. Wir wissen nicht, ob das passiert ist.
11. Keine Bürgerbeteiligung
Bevor ein Funkmast aufgestellt wird, muss der Betreiber die Bewohner der näheren Umgebung darüber informieren. Das geht aus der Bremischen Landesbauordnung § 70 hervor. Das wurde hier nicht getan. Der Mast wurde quasi über Nacht am 7./8. März aufgestellt, ohne dass die Nachbarn informiert wurden. Und schon eine Woche später (am 15. März) ging der Mast in Betrieb. Es kam also auch noch eine minimale Vorlaufzeit hinzu, in der wir Anwohner einfach ungefragt vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.
12. Funkmast steht inmitten des Deichgebietes, das bald umgebaut werden soll
Der Funkmast steht neben dem Deich an der Kleinen Weser. Dort ist geplant, den Deich aus Hochwasserschutzgründen zu erhöhen, wobei auch der Rad- und Spazierweg verbreitert wird. Der Mast steht genau in diesem Umbaubereich. Da er ersteinmal nur für 2 Jahre dort stehen soll, bedeutet dass laut Deichverband, dass er danach wegen der Umbauarbeiten entfernt werden würde. Trotzdem sind es zwei Jahre ununterbrochene Strahlung!
13. Bäume leiden
Vor allem die Bäume leiden unter der EM-Strahlung, wenn ein Mobilfunkmast in unmittelbarer Nähe steht. Gleich neben dem Funkmast steht eine große Pappel. Wie wird es ihr ergehen, wenn sie über längere Zeit Strahlung absorbiert und sich dadurch nicht mehr mit Nährstoffen und Wasser versorgen kann, weil die Strahlung an der Krone sie blockiert? Merkmal, dass die Bäume rund um den 5G-Mast leiden, sind trockene Blätter (vor allem an der Krone) und abfallende Baumrinde. Auch wird der Baum durch die Schwächung anfälliger für den Befall mit z.B. Borkenkäfern. Schlussendlich wird dann eines Tages der Umweltbetrieb ankommen, die Bäume fällen und sagen, sie waren krank.
14. Gesundheitliches Risiko
Mobilfunkmasten bergen ein extrem hohes gesundheitliches Risiko. 2004 erschien mit der Naila-Studie erstmals ein Beleg dafür, dass sich im Umkreis von Sendeanlagen ein erhöhtes Krebsrisiko zeigt. Studien, die auf die schädlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung hinweisen, werden systematisch ignoriert und totgeschwiegen. Eine Studie der „Environmental Working Group“ (USA) bewies 2018, dass Mobilfunkstrahlung Krebs auslösen kann und fordert eine massive Herabsetzung der Grenzwerte. Diagnose Funk dazu: „Die wissenschaftliche Datenlage ist eindeutig, auch wenn deutsche Politiker das nicht wahrhaben wollen: Mobilfunkstrahlung ist gesundheitsschädlich. Zu den akuten Beschwerden gehören Kopfschmerzen, Schwindel, Reizbarkeit, Unbehagen, Nervosität, depressive Anzeichen, Schlafstörungen, Gedächtnisstörungen und Libidoverlust. Zu den Spätfolgen gehören Gewebeschäden, Zellveränderungen, eine erhöhte Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke und Krebs. Zahlreiche Studien belegen das Krebsrisiko. Vor allem ein Radius von weniger als 300 Metern um einen Mast ist gefährlich. Der Abstand zu den nächsten Nachbarn beträgt hier sogar nur 10 bis 60 Meter.
15. Überwachung durch 5G
5G dient der Überwachung. Von einem Vodafone-Mitarbeiter wissen wir, dass 5G keine anderen Frequenzen verwendet wie 3G oder 4G, die Strahlungsintensität aber höher ist. Und dass der eigentliche Grund für die 5G-Masten die Überwachung ist. Bei allen Smartphones werden, so die Vermutung des Mitarbeiters, nachts Downloads gemacht, um die Menschen zu überwachen.
16. Unverletzlichkeit der Wohnung und körperliche Unversehrtheit
Nach Grundgesetz Art. 13 Abs. 1 besteht ein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Durch das Aufstellen von Mobilfunkmasten in Wohngebieten wird dieses Recht verletzt, weil die Strahlung in die Wohnräume eindringt. Das gleiche gilt für das Recht auf körperliche Unversehrtheit, zu finden in Art. 2 GG.
17. 5G korreliert mit Corona
Als Corona 2020 in Wuhan ausbrach, wurden zeitgleich massenweise 5G-Anlagen angeschaltet. Es bestehen Hinweise darauf, dass der Ausbruch von Corona entweder durch 5G ausgelöst wurde oder die Erkrankung beschleunigt hat.